Liebe Pro – Sehlder,
vor den Weihnachtstagen habt ihr ja schon mal eine Mail von uns bekommen mit der Bitte, bei der Bundesnetzagentur Einspruch gegen die Stromtrasse SuedLink einzulegen. Auf einige Nachfragen kommen hier noch ein paar Info’s, worum es eigentlich – und ein Beispiel, wie so ein Einspruch aussehen kann.
Worum geht es?
Nach der ersten Bekanntgabe der Trassenführung durch die Firma Tennet gab es einige Bürgerbefragungen („Projektdialog“), nach denen der 1. Vorschlag überarbeitet wurde. Es wurden verschiedene Alternativen in die Planung aufgenommen und eine neue bevorzugte Variante herausgearbeitet.
Ursprünglicher Vorschlag zur Trassenführung: Neue bevorzugte Variante:

Die dicke Linie auf dem 2. Bild ist der bevorzugte Trassenkorridor, die dünneren Linien zeigen mögliche Varianten auf. Sehlde ist anscheinend nicht mehr direkt an der von Tennet bevorzugten Trasse, aber dennoch von einigen Alternativen betroffen. Und auch der ursprüngliche Vorschlag ist noch nicht vom Tisch! Die folgende Beschreibung der Alternativen bezieht sich immer auf den ursprünglichen Vorschlag! Die kursiv gedruckten Zitate sowie die Kartenausschnitte sind aus dem Antragsformular, das Tennet bei der Bundesnetzagentur eingereicht hat.
Alternativvorschlag 104 und 105: „Die eingebrachte Alternative zum Trassenkorridorvorschlag verläuft bei Giften zunächst in südliche Richtung vorbei an Rössing, Heyersum und Betheln. Bei Sehlde stößt die Alternative wieder auf den Trassenkorridorvorschlag.“ Im Vorschlag 105 gibt es teilweise Erdverkabelung, was Sehlde aber nicht betrifft. Trassenvorschlag 104 ist laut Tennet etwas besser geeignet als der ursprüngliche Vorschlag, Alternative 105 ist „gleichschlecht“.

Alternativvorschlag 106 ist ein Teil der neuen bevorzugten Variant (s.o.; Bild 2) – Trasse geht durch den Osterwald.

Alternativvorschlag 107: Trasse liegt zwischen Mehle und dem Osterwald und es gibt im späteren Trassenverlauf einen Teil Erdverkabelung. Alternative 106 und 107 haben laut Tennet eine etwas bessere Eignung als die zuerst vorgeschlagene Trassenführung – deshalb ist es jetzt wahrscheinlich auch die Vorzugsvariante.

Alternativvorschlag 108: „Die eingebrachte Alternative zum Trassenkorridorvorschlag umgeht Sehlde im Westen. Dabei wird fast über den gesamten Abschnitt auf den Verlauf der vorhandenen Freileitung zurückgegriffen. Eine Realisierung ist in diesem Bereich jedoch nur als Erdkabelteilabschnitt möglich. Bei Benstorf-Quanthof stößt der Alternativvorschlag wieder auf den Trassenkorridorvorschlag.“

Von der Eignung her beurteil Tennet beide auf dem Bild gezeigt Varianten als gleichwertig („mittlere Eignung“ – besser wäre aus deren Perspektive nur „hohe Eignung“) – da die Variante der Erdverkabelung laut Tennet wesentlich teurer ist, ist es unwahrscheinlich, dass es zu dieser Variante kommen wird.
Alternativvorschlag 109: „Die eingebrachte Alternative zum Trassenkorridorvorschlag verläuft durchgehend ungebündelt zwischen Sehlde und Salzhemmendorf in westliche Richtung.“ Laut Tennet weist dieser Vorschlag eine geringe Eignung auf.

Wo stehen wir im Antragsverfahren?
Wir befinden uns in der Bundesfachplanung. Dazu schreibt die Bundesnetzagentur:
„Zunächst schlägt der zuständige Netzbetreiber einen Korridorverlauf vor. In seinem Antrag muss er zudem auch mögliche Alternativen darlegen. Bei der Auswahl des Korridors spielen nicht nur technische und wirtschaftliche Aspekte eine Rolle, sondern auch Mensch, Natur und Landschaftsbild.
… Die Verantwortung für Höchstspannungsleitungen, die durch mehrere Bundesländer oder ins Ausland führen sollen, liegt dagegen grundsätzlich bei der Bundesnetzagentur. Das Verfahren, das das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) hierfür vorsieht, heißt Bundesfachplanung. Es soll mit einem bundesweit einheitlichen Vorgehen die Planung der benötigten Leitungen beschleunigen.
Erste Aufgabe der Bundesnetzagentur in der Bundesfachplanung ist das Ausrichten einer öffentlichen Antragskonferenz. Hierzu lädt sie Vereinigungen und die Träger öffentlicher Belange ein. Darüber hinaus darf jeder interessierte Bürger teilnehmen. Bei der Konferenz werden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des Vorzugskorridors und dessen Alternativen gesammelt. Im Austausch mit den Behörden, Vereinigungen und der Öffentlichkeit sollen die Anforderungen an die Planung möglichst frühzeitig geklärt werden. Im Ergebnis legt die Bundesnetzagentur nach der Antragskonferenz im Untersuchungsrahmen fest, welche Unterlagen und Gutachten der Übertragungsnetzbetreiber noch vorlegen muss.
… Bei längeren Abschnitten oder bei längeren Vorhaben beabsichtigt die Bundesnetzagentur, mehrere Antragskonferenzen durchzuführen.
Umweltbericht für jedes Vorhaben
Im Rahmen der Bundesfachplanung gibt es eine erneute Strategische Umweltprüfung. Sie ist unabhängig von der Strategischen Umweltprüfung im Rahmen des Bundesbedarfsplans. Da nun ein konkreter Trassenkorridor betrachtet wird, können die Umweltauswirkungen erstmals detailliert für den betroffenen Raum untersucht werden.
Das Ergebnis der Strategischen Umweltprüfung – den vorhabenbezogenen Umweltbericht – legt die Bundesnetzagentur zusammen mit den kompletten Antragsunterlagen öffentlich aus. Hierzu kann jeder Stellung nehmen. Die Bundesnetzagentur prüft alle eingehenden Stellungnahmen und erörtert sie bei einer Veranstaltung mit den Einwendern, Behörden, Vereinigungen und dem Vorhabenträger.
Den Abschluss der Bundesfachplanung bildet die Entscheidung der Bundesnetzagentur für einen konkreten Trassenkorridor. Die Behörde wägt dafür alle vorgebrachten Argumente ab. Ziel ist ein technisch und ökonomisch sinnvoller Korridor, mit dem gleichzeitig die negativen Folgen für Mensch und Umwelt so gering wie möglich bleiben.
Die in der Bundesfachplanung festgelegten Trassenkorridore sind verbindlich für die anschließende Planfeststellung und werden nachrichtlich in den Bundesnetzplan aufgenommen.“
Das heißt:
Der Ball ist jetzt nicht mehr bei Tennet sondern bei der Bundesnetzagentur.
Jede eingereichte Stellungnahme wird von der Bundesnetzagentur geprüft – deshalb ist es wichtig, dass möglichste viele von uns eine Stellungnahme einreichen, damit die Sehlder Belange mehr Gewicht bekommen.
Nur wer jetzt Einwände erhebt, wird im späteren Verfahren gehört!!!
Auch wer bereits bei Tennet Einspruch erhoben hat muss jetzt nochmal bei der Bundesnetzagentur Einspruch einlegen, weil beide Parteien unabhängig voneinander arbeiten (sollten).
Wie kann so ein Einspruch aussehen?
Wer Unterstützung beim Verfassen des Einspruchs braucht, keinen Rechner/Drucker zur Verfügung hat oder andere Fragen, kann sich gerne per Mail an Marion Haus wenden (teamprosehlde(ät)gmail.com oder telefonisch bei Anne Ruhnke-Ladwig melden.
Mitglieder von Pro Sehlde können ihre Einsprüche gerne bei uns abgeben (M. Haus – Schafsweide 22; A. Ruhnke-Ladwig – Bäkebrink 1); wir schicken sie per Einschreiben an die Bundesnetzagentur. Bitte gebt uns die Einsprüche spätestens zur Jahreshauptversammlung!!!!
Bitte Vormerken: Jahreshauptversammlung 12. Februar 19.30 Schützenhaus
(Einladung folgt)
Herzliche Grüße, Eure BI „Pro Sehlde“
Quelle: Bilder TenneT / Text: Bundesnetzagentur
Leitfaden Einspruchs